
- Personenschäden,
- Sachschäden,
- Vermögensschäden und
- Mietsachschäden
Bis zu welcher Höhe die einzelnen Schadensarten finanziell entschädigt werden, hängt von der Höhe der vereinbarten Deckungssumme ab. Die höchste Deckungssumme wird in der Regel für Personen- und Sachschäden vereinbart. Das absolute Minimum sind hier 3 Millionen Euro, besser sind 5-10 Millionen Euro. Unter Personenschäden fallen die Verletzung oder der Tod eines Menschen, bei Sachschäden geht es um die Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen.
Bei Vermögensschäden ist zwischen den reinen Vermögensschäden und denen, die infolge von Personen- oder Sachschäden auftreten, zu unterscheiden. Letztere werden üblicherweise von der Deckungssumme für Personenschäden mit umfasst. Für die reinen Vermögensschäden gilt dagegen eine niedrigere Deckungssumme. Im Durchschnitt sehen die Versicherungsverträge Beträge zwischen 50.000,- und 100.000,- Euro vor. Reine Vermögensschäden sind im Alltag jedoch die Ausnahme.
Beispiel: Man hat ein anderes Fahrzeug zugeparkt, ohne es zu beschädigen. Dadurch verpasst der Zugeparkte einen wichtigen Termin, wodurch ihm nachweislich ein großes Geschäft platzt. |
Bei den Mietsachschäden werden ausnahmsweise Schäden ersetzt, die an gemieteten Sachen entstanden sind. In der Regel wird die Haftung hier auf gemietete Immobilien beschränkt. Da auch hier relativ schnell hohe Summen zusammen kommen, sollte sich die Deckungssumme an der für Sachschäden orientieren.
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